Erlebnisbad Schladming GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder sonstigen Benutzungsberechtigungen werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt zwischen Gast und der Erlebnisbad Schladming GmbH. Die Benutzung der Einrichtungen der Erlebnisbad Schladming GmbH ist nur im Besitz der gültigen Berechtigung (Eintrittskarte) erlaubt.

 

 

1. Allgemeines

 

1.1 Um eine, im Interesse aller Gäste der Erlebnisbad Schladming GmbH, ordnungsgemäße, vor allem aber sichere Benützung der Badeanlagen und sonstigen Einrichtungen (v.a. Fitnessstudio und Saunabereich) zu gewährleisten, ist die Einhaltung von Regeln und Normen unerlässlich.

1.2 Diese Normen und Regeln sind in einer Badeordnung für alle Besucherinnen und Besucher des Hallenbades zusammengefasst und an für Badegäste ersichtlichen Stellen im Hallenbad veröffentlicht.

1.3 Jeder Gast ist zur Einhaltung der Badeordnung – sowie allfälliger weiterer Benutzungsregeln bestimmter Bereiche verpflichtet.

1.4 Ebenso ist im Interesse der Sicherheit den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erlebnisbad Schladming GmbH Folge zu leisten.

1.5 Jedes Zuwiderhandeln gegen diese AGB und insbesondere die Punkte 3. und 4. hat, nach einer Verwarnung, einen Entzug der Berechtigung zur Benutzung der Badeanlage und der sonstigen Einrichtungen (ohne Entgeltrückerstattung) zur Folge.

1.6 Bei gravierenden Verstößen gegen diese AGB kann ein zukünftiges Benutzungsverbot (ohne Entgeltrückerstattung) ausgesprochen werden.

1.7 Die Gäste benützen die Einrichtungen der Erlebnisbad Schladming GmbH im Rahmen dieser Ordnung auf eigene Gefahr. Das gilt auch für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige nicht zum Personal der Erlebnisbad Schladming GmbH gehörige Dritte.

1.8 Die Erlebnisbad Schladming GmbH und ihr Personal sind nicht in der Lage und daher nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige oder körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen. Für diese Personen haben die auch sonst Aufsichtspflichtigen geeignet vorzusorgen.

1.9 Die Erlebnisbad Schladming GmbH haftet nur für Schäden, die sie oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat, nicht aber bei Missachtung der Badeordnung, besonders ersichtlicher Benutzungsregeln oder von Anweisungen des Personals, auch nicht bei sonstigem Eigenverschulden des Geschädigten oder bei Eingriffen Dritter oder höherer Gewalt.

1.10 Regeln für das Fitnessstudio:

a) Die Trainingsräume dürfen nur in sauberer Trainingskleidung, mit sauberen Sportschuhen sowie unter Benutzung eines Handtuches betreten werden.

b) Den Weisungen des Trainingspersonals ist, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit notwendig ist, Folge zu leisten.

c) Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, sind nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Die Fitnessgeräte sind in den Trainingspausen anderen zu überlassen.

d) Im Nassbereich sind Badeschuhe zu tragen. Die Umkleideräume sind nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten.

e) Die Spinde sind sauber und unversperrt zu hinterlassen.

1.11 Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Erlebnisbad Schladming GmbH ist weder zur Bewachung noch zur Wartung verpflichtet.

 

2. Eingeschränkter Badebetrieb

2.1 Die Benützung des Bades, einschließlich aller Einrichtungen und Anlagen, kann im Bedarfsfall (insbesondere aus betrieblichen, sportlichen oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen) ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

2.2 Sofern eine Einschränkung absehbar ist, werden die Badegäste rechtzeitig darüber informiert. Diese Information erfolgt über das aktuelle Internetportal der Erlebnisbad Schladming GmbH (erlebnisbad-schladming.at) und mittels Informationsaushang an für Gäste ersichtlichen Stellen im Bad (vorzugsweise im Zugangsbereich).

 

3. Öffnungszeiten, Badeschluss

 

3.1 Die Öffnungszeiten des Bades und der sonstigen im Bad für Besucher zugänglichen Einrichtungen sind im Internet und auf den Preislisten ersichtlich.

3.2 Der Betriebsschluss wird den Gästen über Lautsprecher mitgeteilt. Danach haben die Gäste das Bad und die sonstigen Einrichtungen zu verlassen.

 

4. Geld und Wertsachen

4.1 Für Wertgegenstände und Bargeld wird keine Haftung übernommen.

4.2 Schließfächer und Umkleidekabinen sind vor Verlassen des Bades zu räumen und unversperrt zu hinterlassen.

 

5. Preise

5.1 Preise werden im Internet auf der Homepage der Erlebnisbad Schladming GmbH (erlebnisbad-schladming.at) und auf Preislisten veröffentlicht.